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Internet

Kinderschutz im Internet

Wie es um den Kinderschutz im Internet bestellt ist, wie Sie Kinderpornoseiten im Web melden können und was es mit den Adult Verification Systemen auf sich hat, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Sex im Internet, das ist ja schön und gut, wenn es da nicht noch die Kinder gäbe. Die freuen sich erst hämisch, wenn sie beim Surfen zwischen Disney und Sesamstraße "aus Versehen" eine einschlägige Sexseite erwischt haben, und bekommen dann plötzlich Alpträume, wenn sie das Gesehene nicht verkraften können. Das erklärte Ziel Nummer eins für 1999 ist es demnach für alle ernstzunehmenden Web-Surfer, das Netz kindersicher zu machen. Ansätze gibt es bereits zur Genüge, sie müssen nur noch umgesetzt werden.

Netz gegen Kinderporno
Es gibt nichts, was es im Internet in punkto Sex und Porno nicht zu sehen gibt. Selbst Sex mit Toten oder Sex mit Tieren ist stets nur einen Mausklick von der Ansicht im Web-Browser entfernt. Von allen Perversionen sind allerdings die Kinderpornos am schlimmsten. Viele Pädophile nutzen das Netz als für sie noch gefahrlosen Umschlagplatz für perverse Sexfotos, die die Kleinsten unter uns zeigen, die sich noch nicht wehren können.
Anwender, die rein zufällig auf Fotos dieser Art stoßen, machen sich theoretisch bereits strafbar, weil der Besitz von Kinderpornographie in Deutschland verboten ist – und Bilder, die man sich im Netz angesehen hat, wandern automatisch ins Cache-Verzeichnis des Browsers und gehen somit in den direkten Besitz des Surfers über. Damit es der Web-Gemeinde möglich ist, durch Zufall aufgespürte Kinderporno-Seiten zu melden, ohne selbst gleich angeklagt zu werden, haben Heise Online, Spiegel Online, Stern Online, der Deutsche Kinderschutzbund und das Forum ImpressumrmatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) die Aktion "Netz gegen Kinderporno" gegründet. Sie klärt nicht nur online auf, sondern stellt auch ein Web-Formular zur Verfügung, mit dem man anonym und online Porno-Seiten verpetzen kann. Die Journalisten geben die gemeldeten Seiten an die Kripo weiter und schützen die Daten der Netzschnüffler mit ihrem Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein ähnliches Meldeformular steht auch bei Save-Our-Kids zur Verfügung. Weiterführende Impressums zum Thema Kinderpornographie im Internet sind demnächst auf den Seiten der "Aktion gegen Kinderporno" zu finden.

Eltern schützen ihre Kinder
Sex im Internet – das ist auch 1999 noch ein Wirtschaftsfaktor mit enormen Wachstumspotential. Jedes Kleinkind ist aber dummerweise dazu in der Lage, sich in wenigen Minuten mit der harten Pornographie einzudecken, die aus der Telefonleitung kommt. Nun sind Kinder und Jugendliche ganz bestimmt nicht auf die Bilder vorbereitet, die der Browser da in vielen Fällen ausspuckt. Um einem ersten Trauma im zarten Pflänzchen Mensch vorzubeugen, werden viele Eltern präventiv tätig. Sie installieren eine Schutz-Software, die alles daran setzt, den Kindern gezielt den Zugang zu den einschlägigen Sexseiten zu sperren.
Bekannte Schutzprogramme sind etwa SurfWatch 3.0 (http://www.surfwatch.com) oder die NetNanny. Die Nanny verhindert u.a. den Zugriff auf einschlägige Internet-Web-Seiten, Newsgruppen und Chat-Kanäle. Zusätzlich wird verhindert, daß Daten wie die Kreditkartennummer von Papa oder die eigene Adresse im Netz weitergereicht werden – so wird verhindert, daß getarnte Pädophile im Chat die Daten der surfenden Kinder ausspionieren. Und durch die Blockierung von bestimmten Wörtern und Phrasen unterbindet die Software, daß Suchmaschinen mit Wörtern wie "Sex" oder "Erotik" gefüttert werden.


Die einzelnen Schutzprogramme schlagen unterschiedliche Wege ein. Der CYBERsitter 99 schafft es etwa, den Bezug von JPEG-Bildern oder ZIP-Archiven komplett zu sperren, so daß schlimme Bilder weder angezeigt noch als Datei bezogen werden können. Das Programm stellt außerdem Linklisten mit "bösen" Seiten zur Verfügung, die automatisch gesperrt werden, und liefert passend dazu Listen mit "guten" Seiten, die kindgerecht ausfallen.
Sehr populär ist auch in Deutschland der Sittenwächter Cyber Patrol 4.0, der von The Learning Company (hierzulande: Tewi) vertrieben wird. Er bietet viele der bereits genannten Funktionen, richtet aber zusätzlich noch eine Zeitkontrolle ein – für jeden Tagen der Woche können die Eltern bestimmen, wann und wie lange ihre Kinder ins Internet gehen dürfen.
Eltern, die diese Programme einmal testen möchten, finden auf den Homepages der Betreiber kostenlose Testversionen zum Downloaden vor.

Erotik-Anbieter ziehen sich zurück
Viele Anbieter von Erotik-Seiten möchten weder die Jugend verderben noch Streß mit den Eltern haben – sie ziehen sich völlig freiwillig in ein abgeschirmtes Ghetto zurück. Die zur Abschottung nötigen Adult Verification Systeme (AVS) sind erst zwei, drei Jahre im Rennen und werden 99 noch populärer werden. Diese Systeme, von denen es knapp drei Dutzend gibt, nennen sich etwa PornoPass, X-Ticket oder Sex Key und gelten als Barrikade, die bei der Einwahl auf eine Homepage zu unterbrücken ist. Nur der Anwender, der ein gültiges Paßwort eingeben kann, darf die Seiten betreten und kann sich ganz der Erotik hingeben – Kinder müssen draußen bleiben, wenn sie nicht gerade Papis Paßwort geknackt haben.
Eines des bekanntesten AVS nennt sich 18Plus und verlangt von seinen Nutznießern den Altersnachweis per Kreditkarte. Dabei zieht der Service auch gleich 12,95 Dollar Jahresgebühren oder 34,95 Dollar für eine lebenslange Mitgliedschaft ein. Für diese Gebühr bekommt der Surfer sofort Zugriff auf mehrere hundert Sexseiten im Netz, die ansonsten nicht verfügbar sind – sie existieren nur im kleinen Kosmos von 18Plus. Andere AVS bieten gleich mehrere tausend Adressen zum gleichen Preis an. 18Plus gibt allerdings über zwei Dollar pro Mitgliedschaft an gemeinnützige Hilfsorganisationen weiter, die sich allein um Kinder kümmern – so hat wenigstens noch jemand etwas von der Sexlust der Männer im Internet.

Hierzulande versucht das deutschsprachige AVS X-Check das generelle Konzept aufzugreifen. Derzeit schützt das System über 5000 Seiten und kostet 2,90 Mark im Monat.

Ein Bericht von Carsten Scheibe, www.typemania.de



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